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Häufige Fragen

Fragen und Antworten.

Was Kanzleien uns am häufigsten fragen.

45 Fragen

KI in der Kanzleipraxis

Wie fängt eine Kanzlei am besten mit KI an?

Mit wenigen konkreten Anwendungsfällen statt einer breiten Einführung ohne Fokus. Bewährt hat sich, zunächst Aufgaben mit hohem Zeitaufwand und überschaubarem Risiko auszuwählen, etwa Zusammenfassungen, Standardkorrespondenz oder die Strukturierung von Unterlagen. Parallel sollten ein freigegebenes Tool, eine kurze KI-Richtlinie und eine Grundschulung bereitstehen. Nach einer festgelegten Pilotphase werten Sie die Erfahrungen aus und entscheiden über die nächsten Schritte.

Lohnt sich KI auch für mittelständische Kanzleien?

Ob sich KI lohnt, hängt weniger von der Kanzleigröße ab als von den Aufgaben, die regelmäßig anfallen. Wo viel Korrespondenz, Dokumentenarbeit und Strukturierung zu bewältigen ist, sind die Effekte typischerweise am deutlichsten. Mittelständische Kanzleien profitieren zudem davon, dass leistungsfähige Werkzeuge ohne eigene Entwicklung verfügbar sind. Eine belastbare Einschätzung liefert ein begrenztes Pilotprojekt mit vorher erhobenen Ausgangswerten.

Wie lässt sich das Verhältnis von Kosten und Nutzen abschätzen?

Erfassen Sie vor der Einführung, wie viel Zeit typische Aufgaben heute beanspruchen, und schätzen Sie realistisch, welcher Anteil sich mit KI beschleunigen lässt. Berücksichtigen Sie neben den Lizenzkosten auch den Aufwand für Einführung, Schulung, Prüfung der Ergebnisse und Pflege. Der Nutzen zeigt sich nicht nur in eingesparter Zeit, sondern auch in Qualität, Reaktionsgeschwindigkeit und Entlastung des Teams. Eine erste Orientierung bietet der Potenzialrechner im Wissensbereich.

Spart KI überhaupt Zeit, wenn jedes Ergebnis geprüft werden muss?

Ja, wenn die Aufgaben gut gewählt sind. Einen Entwurf zu prüfen und anzupassen, geht in vielen Fällen schneller, als ihn von Grund auf zu erstellen, vor allem bei Korrespondenz, Zusammenfassungen und Übersichten. Bei Aufgaben, deren Prüfung so aufwendig ist wie die Erstellung, ist der Gewinn dagegen gering. Diese Unterscheidung gehört an den Anfang jeder Auswahl von Anwendungsfällen.

Wie zuverlässig sind KI-Ergebnisse?

Bei Entwürfen, Zusammenfassungen und Strukturierungen liefert KI oft brauchbare Ergebnisse, sie macht aber Fehler bis hin zu erfundenen Fundstellen. Die Qualität hängt stark von der Aufgabenstellung, dem eingesetzten Tool und der Anbindung an verlässliche Quellen ab. Jedes Ergebnis, das die Kanzlei verlässt, muss deshalb fachlich geprüft werden; die Verantwortung bleibt bei der Anwältin oder dem Anwalt.

Reicht ein allgemeiner KI-Assistent, oder brauchen wir eine juristische Spezialanwendung?

Für Formulierung, Zusammenfassung und Strukturierung leisten allgemeine Assistenten in einer geschäftlichen Version oft gute Dienste. Für die Rechtsrecherche sind Anwendungen mit Anbindung an juristische Datenbanken im Vorteil, weil sie Antworten auf geprüfte Quellen stützen. Häufig ist eine Kombination sinnvoll. Entscheidend sind in jedem Fall Vertragsbedingungen, Datenverarbeitung und die Integration in bestehende Systeme.

Welche KI-Tools sind für Kanzleien geeignet?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil Anforderungen, vorhandene Systeme und Budgets unterschiedlich sind. Prüfen Sie Tools anhand Ihrer konkreten Anwendungsfälle, der Vertragsbedingungen einschließlich der Anforderungen nach § 43e BRAO und DSGVO, des Speicherorts der Daten und der Anbindung an Ihre Kanzleisoftware. Testen Sie mit eigenen, unkritischen Beispielen, bevor Sie sich festlegen.

Wie viel Schulung brauchen die Mitarbeitenden?

Für den Einstieg genügt meist eine kompakte Grundschulung zu Funktionsweise, Grenzen, Datenschutz und Prompting, ergänzt um rollenspezifische Übungen für Anwaltschaft und Sekretariat. Nachhaltiger als eine einmalige Veranstaltung sind kurze Auffrischungen, eine gepflegte Prompt-Bibliothek und Ansprechpersonen im Team. Art. 4 AI Act verlangt zudem Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, die Sie nachvollziehbar dokumentieren sollten.

Was bringt KI dem Sekretariat konkret?

Im Sekretariat entlastet KI vor allem bei wiederkehrender Korrespondenz, beim Zusammenfassen und Vorsortieren von Eingangspost, beim Korrekturlesen, bei Aktennotizen und bei Übersetzungen. Weil das Sekretariat Abläufe und Ausnahmen genau kennt, ist es für die Gestaltung von Vorlagen und Automatisierungen besonders wichtig. Fristen werden dabei weiterhin im etablierten Fristenprozess bearbeitet.

Ersetzt KI Arbeitsplätze im Sekretariat?

KI verändert vor allem Tätigkeiten: Routineaufgaben werden schneller erledigt, während Koordination, Betreuung der Mandantschaft, Qualitätskontrolle und die Steuerung KI-gestützter Abläufe an Bedeutung gewinnen. Kanzleien, die ihr Sekretariat früh einbinden und schulen, nutzen dieses Erfahrungswissen für bessere Prozesse. Wie sich Aufgaben konkret entwickeln, hängt von der jeweiligen Kanzlei und ihrer Strategie ab.

Wie verhindern wir, dass Mitarbeitende private KI-Konten nutzen?

Am wirksamsten mit einem freigegebenen Tool, das den tatsächlichen Bedarf abdeckt, kombiniert mit klaren Regeln und einer Erklärung der Gründe. Verbote ohne Alternative bergen das Risiko, dass private Tools verdeckt weiter genutzt werden. Die KI-Richtlinie sollte die Nutzung privater Konten für Kanzleizwecke ausdrücklich regeln.

Brauchen wir eine KI-Richtlinie?

Ja, sobald Mitarbeitende KI nutzen oder nutzen könnten, und das ist praktisch immer der Fall. Eine Richtlinie legt fest, welche Tools wofür und mit welchen Daten verwendet werden dürfen, wie Ergebnisse geprüft werden und wer Ansprechperson ist. Sie schafft Sicherheit für alle Beteiligten und unterstützt die Erfüllung der Anforderungen an KI-Kompetenz und Datenschutz.

Müssen wir die Mandantschaft über den KI-Einsatz informieren?

Eine generelle berufsrechtliche Pflicht dazu sieht die Bundesrechtsanwaltskammer in ihren Hinweisen zum KI-Einsatz nicht. Pflichten können sich aber aus Mandatsvereinbarungen, Vorgaben der Mandantschaft oder anderen Rechtsgebieten ergeben. Ein offener Umgang und im Zweifel eine vertragliche Regelung sind empfehlenswert.

Was ist zu tun, wenn ein KI-Ergebnis fehlerhaft war?

Korrigieren Sie den Fehler und prüfen Sie, ob er bereits Wirkung entfaltet hat, etwa in einem versandten Schreiben. Melden Sie ihn über den vereinbarten Kanal, damit Vorlagen, Prompts oder Prozesse angepasst werden können. Eine offene Fehlerkultur bringt die Kanzlei weiter als die Suche nach Schuldigen.

Wie gehen wir mit skeptischen Kolleginnen und Kollegen um?

Skepsis ist im Kanzleikontext oft berechtigt und sollte ernst genommen werden. Überzeugend wirken konkrete Beispiele aus dem eigenen Arbeitsalltag, transparente Regeln zu Datenschutz und Prüfung sowie die Möglichkeit, KI in einem geschützten Rahmen auszuprobieren. Druck oder Nutzungsquoten wirken dagegen selten überzeugend.

Recht, Datenschutz und Berufsrecht

Dürfen Anwältinnen und Anwälte KI-Tools in der Mandatsarbeit nutzen?

Ja. BRAO und BORA sind technologieneutral und verbieten den KI-Einsatz nicht. Voraussetzung ist, dass Verschwiegenheit, Datenschutz und Sorgfaltspflichten gewahrt bleiben. Nach den Hinweisen der BRAK darf KI die anwaltliche Arbeit unterstützen, aber nicht ersetzen; eine eigenverantwortliche Endkontrolle der Ergebnisse ist immer erforderlich.

Darf ich Mandatsdaten in einen kostenlosen KI-Chatbot eingeben?

Nein, für Mandatsinformationen und personenbezogene Daten sind kostenlose Verbraucherversionen ungeeignet. Es fehlen regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO und die Kontrolle über Speicherung und Trainingsnutzung. Nach den BRAK-Hinweisen sollten Anfragen an allgemeine Sprachmodelle möglichst abstrakt bleiben und keine Rückschlüsse auf ein Mandat zulassen.

Was verlangt § 43e BRAO beim Einsatz von KI-Anbietern?

KI-Anbieter, die Eingaben verarbeiten, sind Dienstleister im Sinne von § 43e BRAO. Zugang zu Mandatsgeheimnissen ist nur zulässig, soweit er für die Dienstleistung erforderlich ist, und der Anbieter ist sorgfältig auszuwählen. Der Vertrag bedarf der Textform und muss eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, eine Beschränkung der Kenntnisnahme und eine Regelung zu weiteren eingesetzten Personen enthalten. Bei Dienstleistungen im Ausland muss der Geheimnisschutz dem inländischen vergleichbar sein.

Brauche ich die Einwilligung der Mandantschaft für den KI-Einsatz?

Nicht generell. Nach § 43e Abs. 5 BRAO ist eine Einwilligung erforderlich, wenn eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient. Ob das bei der Auswertung konkreter Mandatsunterlagen durch einen externen KI-Dienst der Fall ist, ist nicht abschließend geklärt. Wer Rechtssicherheit will, holt die Einwilligung in solchen Fällen gesondert und in Textform ein.

Muss ich Mandantinnen und Mandanten über den KI-Einsatz informieren?

Eine allgemeine berufsrechtliche Informationspflicht sieht die BRAK in ihren Hinweisen vom Dezember 2024 nicht. Pflichten können sich aber aus dem Anwaltsvertrag, aus § 43e Abs. 5 BRAO, aus den Informationspflichten der DSGVO, aus Art. 50 der KI-Verordnung oder aus Vorgaben von Unternehmensmandanten ergeben. Die BRAK empfiehlt einen transparenten Umgang und im Zweifel eine vertragliche Regelung.

Reicht es, Namen zu schwärzen, um Daten zu anonymisieren?

In der Regel nicht. BRAK und Datenschutzkonferenz weisen darauf hin, dass sich ein Personen- oder Mandatsbezug auch aus dem Zusammenhang ergeben kann. Wirksam anonymisiert sind Daten erst, wenn sich der Bezug mit vernünftigerweise einsetzbaren Mitteln nicht mehr herstellen lässt. Pseudonymisierte Daten bleiben für die Kanzlei, die die Zuordnung kennt, personenbezogen.

Benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter?

Wenn ein externer Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeitet, etwa als Cloud-Dienst, ist regelmäßig ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Er deckt die datenschutzrechtliche Seite ab, ersetzt aber nicht die berufsrechtlichen Vertragselemente nach § 43e Abs. 3 BRAO. Nutzt der Anbieter Eingaben für eigene Zwecke wie das Training seiner Modelle, ist das für Mandatsdaten kaum zu rechtfertigen.

Dürfen Kanzleien KI-Anbieter mit Sitz in den USA nutzen?

Datenschutzrechtlich ist das möglich, etwa wenn der Anbieter nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist oder Standardvertragsklauseln mit einer Risikobewertung vereinbart sind. Berufsrechtlich verlangt § 43e Abs. 4 BRAO zusätzlich einen dem Inland vergleichbaren Geheimnisschutz; ob dafür das datenschutzrechtliche Schutzniveau genügt, ist nach den BRAK-Hinweisen nicht abschließend geklärt. Die BRAK empfiehlt, soweit möglich Anbieter mit Serverstandorten in Deutschland oder der EU zu bevorzugen.

Ist für KI-Tools eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist nötig, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen birgt. Die Datenschutzkonferenz geht davon aus, dass dies beim Einsatz von KI-Anwendungen vielfach der Fall sein wird. Ist eine Folgenabschätzung erforderlich, muss die Kanzlei nach § 38 Abs. 1 BDSG unabhängig von ihrer Größe eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Welche Rolle hat eine Kanzlei nach dem EU AI Act?

Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, ist Betreiber; das trifft auf die meisten Kanzleien zu. Anbieter wird eine Kanzlei, wenn sie ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, etwa einen Chatbot für Mandantinnen und Mandanten. Wer ein allgemeines KI-System für einen Hochrisiko-Zweck wie die Bewerberauswahl einsetzt, kann nach Art. 25 KI-VO ebenfalls in die Anbieterrolle geraten.

Gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach dem Digital Omnibus weiter?

Ja. Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 und wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Wirkung zum 27. Juli 2026 neu gefasst. Anbieter und Betreiber müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen; ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie aber nicht garantieren. Schulungen und deren Dokumentation bleiben daher sinnvoll.

Müssen KI-unterstützte Schriftsätze gekennzeichnet werden?

Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht besteht nicht, solange die Texte anwaltlich geprüft und verantwortet werden. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO betreffen vor allem Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Texte zur Information der Öffentlichkeit; für menschlich geprüfte Texte unter redaktioneller Verantwortung gilt eine Ausnahme. Offenlegungspflichten können sich aber aus Mandatsvereinbarungen oder Vorgaben von Unternehmensmandanten ergeben.

Wann gelten die Hochrisiko-Pflichten des AI Act für Kanzleien?

Relevant werden sie vor allem im Personalbereich, etwa bei KI-gestützter Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung (Anhang III Nr. 4 KI-VO). Durch den Digital Omnibus gelten die Anforderungen an solche Systeme ab dem 2. Dezember 2027 statt ab dem 2. August 2026. Anwaltliche Recherche- und Entwurfswerkzeuge fallen nach Einschätzung der BRAK nicht unter die Hochrisiko-Kategorie für die Rechtspflege, die auf Justizbehörden zielt.

Wer haftet, wenn ein KI-Tool eine Fundstelle erfindet?

Verantwortlich bleibt die Anwältin oder der Anwalt, die oder der den Schriftsatz unterzeichnet. Pflichtwidrig ist nicht der KI-Einsatz, sondern die unterlassene Prüfung; entsteht ein Schaden, kommt eine Haftung aus dem Anwaltsvertrag in Betracht. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 30. September 2026 (2 AZN 339/26) eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, weil die Begründung erfundene und falsch wiedergegebene Entscheidungen enthielt und offensichtlich nicht anwaltlich geprüft war.

Darf eine Kanzlei durch KI eingesparte Zeit abrechnen?

Beim Zeithonorar nicht: Abrechenbar ist nur die tatsächlich aufgewendete Zeit, einschließlich der Arbeit mit dem Tool und der Prüfung der Ergebnisse. Der BGH verlangt eine konkrete und nachprüfbare Darlegung der abgerechneten Tätigkeiten. Bei gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, die sich überwiegend nach dem Gegenstandswert richten, wirkt sich eine Zeitersparnis dagegen nicht auf die Gebühr aus.

Braucht eine Kanzlei eine KI-Richtlinie?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, aber empfehlenswert. Die Datenschutzkonferenz rät zu klaren internen Regeln mit Beispielen erlaubter und untersagter Einsatzszenarien, die BRAK zu Handlungsanweisungen und Schulungen. Eine Richtlinie schützt das Mandatsgeheimnis, sichert die Qualität und dokumentiert zugleich Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.

Zusammenarbeit mit der AI-Kanzlei

Für welche Kanzleien arbeiten Sie?

Mittelständische Kanzleien und Großkanzleien in ganz Deutschland, die KI nicht nur ausprobieren, sondern im Alltag nutzen wollen. Anwaltschaft und Sekretariat beziehen wir immer gleichermaßen ein.

Sind Sie wirklich unabhängig von Software-Anbietern?

Ja. Wir erhalten keine Provisionen, haben keine Vertriebsverträge mit Anbietern und verkaufen keine eigene Software. Wir empfehlen nur, was zu Ihrer Kanzlei passt, manchmal auch ein Werkzeug, das Sie schon haben.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Das Mittelstandsprogramm bieten wir zum Festpreis an. Für Großkanzleien erstellen wir ein individuelles Angebot nach Umfang und Bausteinen.

Was ist die Realisierungsgarantie?

Nach den ersten beiden Schritten entscheiden Sie, ob Sie weitermachen. Steigen Sie aus, erstatten wir den Großteil des Honorars. Machen Sie weiter, setzen wir den vereinbarten Umfang vollständig um, notfalls auch über die Laufzeit hinaus.

Wie schnell sehen wir Ergebnisse?

Erste Entlastung oft schon nach wenigen Wochen, weil wir mit einfachen Anwendungsfällen beginnen. Im Mittelstandsprogramm arbeitet Ihre Kanzlei nach zwölf Wochen kanzleiweit mit KI.

Wie stellen Sie Datenschutz und Berufsgeheimnis sicher?

Jedes Werkzeug prüfen wir nach einem festen Schema: Ort der Verarbeitung, AV-Vertrag, § 203 StGB und § 43e BRAO, kein Training mit Ihren Daten. Die abschließende rechtliche Bewertung liegt bei Ihrer Kanzlei, denn wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei.

Wie viel Zeit muss unsere Kanzlei investieren?

Eine verantwortliche Person mit etwa zwei Stunden pro Woche zusätzlich zu den Sessions. Vorbereitung, Recherche und Dokumentation übernehmen wir.

Wir nutzen bereits ein KI-Tool. Können Sie trotzdem helfen?

Gerade dann. Oft ist ein Werkzeug lizenziert, wird aber kaum genutzt. Wir finden die passenden Anwendungsfälle und sorgen dafür, dass die Nutzung dauerhaft steigt.

Schulen Sie auch das Sekretariat?

Ja, mit eigenen Inhalten: Posteingang, Fristen, Korrespondenz, Abrechnung. Das Sekretariat ist oft der größte Hebel und wird trotzdem häufig vergessen.

Unterstützen Ihre Schulungen die KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act?

Ja. Wer KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden fördern. Unsere Schulungen tun genau das, rollenbezogen, und Sie erhalten eine Übersicht der Inhalte für Ihre Dokumentation.

Arbeiten Sie vor Ort oder remote?

Beides. Die regelmäßigen Sessions laufen meist per Video. Workshops und Schulungen machen wir gern bei Ihnen vor Ort.

Bieten Sie Rechtsberatung an?

Nein. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten zu Strategie, Auswahl und Einführung von KI und bereiten Datenschutzfragen für Ihre rechtliche Prüfung auf.

Entwickeln Sie auch individuelle KI-Lösungen?

Unser Schwerpunkt sind bewährte Lösungen, das ist meist der schnellste Weg. Wo das nicht reicht, etwa bei der DMS-Anbindung, planen wir passende Integrationen.

Was passiert im Erstgespräch?

Wir lernen Ihre Kanzlei kennen und sagen Ihnen ehrlich, wo KI etwas bringt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Das Gespräch kostet nichts.

Die Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die AI-Kanzlei ist keine Rechtsanwaltskanzlei.

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